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Vertretungskonzept
Wie wird das täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassende Schulangebot sichergestellt?
Die pädagogischen Mitarbeiter/innen, die einen Arbeitsvertrag zum „stundenweisen Einsatz auf Abruf" haben, arbeiten ihr Stundenkontingent im Laufe des Schuljahres zur Vertretung von Lehrkräften bei kurzfristigen Ausfällen ab.
Sie haben eine Frist von drei Tagen, um im Bedarfsfall am 4. Tag ihren Dienst anzutreten.
Dabei erfolgt ihr Einsatz für jeweils mindestens drei aufeinander folgende Stunden.
In dieser Übergangszeit wird die Vertretung je nach organisatorischen Möglichkeiten des Stundenplanes geregelt durch:
- Auflösung von Doppelbesetzungen im Unterricht
- Auflösung des Klassenverbandes - Aufteilung einer Klasse nachunserem festen Zuordnungsplan, der einzelne Kinder den restlichen Klassen zuordnet
- Mehrarbeit von Lehrkräften
- Beaufsichtigung der Stillarbeit der Schüler/innen durch die Lehrkraft der Nachbarklasse bei offenen Klassentüren - wo räumlich möglich
- Aufteilung einer Klasse auf Parallelklassen (als Notlösung nur möglich bei kleinen Klassen)
Unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen wohnen in Maschen oder näherer Umgebung und sind immer bemüht, nach Möglichkeit sofort „einzuspringen", so dass selten Übergangszeiten entstehen.
Die Verantwortung für den Vertretungsunterricht der pädagogischen Mitarbeiter/innen verbleibt bei den Lehrkräften. Sie werden von den Lehrkräften der Parallelklassen mit Unterrichtsmaterial versorgt.
Bei vorhersehbaren Ausfällen von Lehrkräften wird vorab vom betreffenden Lehrer der Unterricht vorbereitet und mit den Mitarbeiter/innen besprochen.
Bei einem längerfristigen Ausfall von Lehrkräften (mehr als 6 Wochen) besteht die Möglichkeit, bei der Landesschulbehörde eine Vertretungslehrkraft zu beantragen oder Stunden durch von anderen Schulen abgeordneten Lehrkräften zu erhalten.
Auch bei den pädagogischen Zusatzangeboten im Jahrgang 1 und 2 gibt es keinen Ausfall.
Hier werden die pädagogischen Mitarbeiter/innen vertreten durch:
- Aufteilung einer Gruppe auf die andere(n) Gruppe(n)
- Einsatz der pädagogischen Mitarbeiter/innen „auf Abruf"
- Einsatz einer Lehrkraft
Bei einem längerfristigen Ausfall von pädagogischen Mitarbeiter/innen besteht die Möglichkeit,
befristete Arbeitsverhältnisse als kurzfristige Arbeitsverträge mit einem neuen oder bereits an der Schule tätigen Mitarbeiter abzuschließen bei einer noch vorhandenen Reserve des Budgets.
Bei erhöhtem, von der Schule nicht vorhersehbarem Vertretungsbedarf für Mitarbeiter/innen und auch Lehrkräften kann die Schule bei der Schulbehörde die Erhöhung des Budgets beantragen, wenn das der Schule zustehende Budget ausgeschöpft ist.
Das Team der Mitarbeiterinnen gehört seit nunmehr 5 Jahren zum Personalbestand unserer Schule. Dadurch konnte sich eine kontinuierlich gewachsene, intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern und Schüler/innen entwickeln. Aus diesem Grund bedarf es keiner „Vertretungsmappe" mehr mit Informationen über die einzelnen Klassen.