Verpflichtende Corona-Selbsttests nach den Osterferien - harte Kost . . .
Am Montag, den 12.04.2021, das ist der erste Schultag nach den Ferien, kommen die Kinder zur normalen Zeit in die Schule. Die Klassenlehrerinnen geben dann Corona-Schnelltests an die Kinder aus. In dieser Zeit besteht für alle Beteiligten Maskenpflicht. Nach erfolgter Ausgabe müssen die Kinder dann leider wieder nach Hause gehen.
Es findet an diesem Tag kein Unterricht und keine Notbetreuung statt!
Weitere Informationen finden sich u.a. in dem Elternbrief der GS Maschen.
Ab Dienstag, den 13.04.2021 startet der Unterricht nach dem Szenario B (Wechselunterricht). Schülerinnen und Schüler ohne Bestätigung eines negativen Testergebnisses können nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen und werden wieder nach Hause geschickt.
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Das Kultusministerium teilt hierzu auch Folgendes mit:
Konkret geplant sind folgende Regelungen:
- Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.
- Die Tests sind verpflichtend.
- Getestet wird selbst und zu Hause - vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.
- Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.
- Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
- Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.
- Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.
Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Damit ist die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit bei Tests zu Hause auch juristisch haltbar. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht und bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.
Die Testpflicht wird in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen.
Meldung vom 02.04.2021Letzte Aktualisierung: 09.04.2021 « zurück