Das bedeutet für Sie:
1) Sie können entscheiden, ob ihr Kind ab Montag zu Hause lernen soll. Dafür müssen Sie bis möglichst diesen Freitag (22.01.2021) einen formlosen Antrag stellen (siehe Anhang).
Stellen Sie diesen Antrag, wirkt er bis zum 14.02.2021.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss Ihnen klar sein, dass Sie Ihrem Kind alle schulischen Inhalte vermitteln müssen, die normalerweise im Präsenzunterricht durchgenommen werden würden.
2) Wenn Ihr Kind weiterhin am Wechselunterricht teilnehmen soll, müssen Sie nichts machen.