Grundschule Maschen

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Verlässliche Grundschule seit dem 01.08.2003

  

 Zeitablauf

Klasse 1/2
Klasse 3/4
offener Anfang :   7.35 –  7.50
1. Std
7.50 -  8.35
7.50 -  8.35
 
5 min.
5 min.
2. Std.
8.40 -  9.25
8.40 -  9.25
 
25 min.
25 min.
3. Std.
9.55 – 10.40
9.55 – 10.40
5 min.
5 min.
4. Std.

10.45 – 11.30

(Bus / Schluss)

10.45 – 11.30
Betreuung  11.35 -12.35 
15 min.
5.Std
11.50 – 12.35
stiller Übergang
6.Std.
12.35 – 13.20

 

Die verlässliche Grundschule garantiert verlässliche Schulzeiten durch einen Zeitrahmen von täglich 5 Zeitstunden.
  • Klassen 1 und 2 mit 20 Stunden Unterricht in der Woche
  • zusätzlich eine Zeitstunde Betreuung täglich als freiwilliges Angebot (für Jg. 1 und 2)
  • Klassen 3 und 4 mit 26 Stunden Unterricht in der Woche, davon 2 Stunden Englisch
    (bei uns wird bereits seit  3 Jahren  Englisch erteilt)

Die Verlässlichkeit wird durch eine 100%ige Lehrerstundenzuweisung und durch eine 5%ige Vertretungsreserve (bei uns 550 Std. jährlich) sichergestellt.

Die Schule stellt in Vertretung für das Land Niedersachsen Vertretungslehrkräfte und Betreuungskräfte ein.  Der verlässliche Zeitrahmen kommt berufstätigen und hier insbesondere allein erziehenden Eltern entgegen.

Auch für die Kinder selbst schafft der täglich gleichmäßige Zeitablauf mehr Ruhe.

*  Keine Vertretungspläne mehr, die Eltern beachten müssen, damit die Kinder richtig zur Schule kommen oder wann die Kinder nach Hause kommen. 

  • neuer Zeitplan der Schule

  • längere Pausen (Ausgabe von Pausenspielzeug)

  • auf den Zeitplan abgestimmte Buszeiten (Busabfahrt immer jeweils 5 Minuten nach Unterrichtsende der 4./5./6. Unterrichtsstunde)

 

  • Die Einstellung der Vertretungs- und Betreuungskräfte (BAT – 400€ Minijob) ist abgeschlossen: 4 Betreuungskräfte, 2 Vertretungslehrkräfte.

  • Auswirkungen auf den Hort (DRK Maschen, Hort Horster Landstraße):

    Der Hort beginnt um 12.30 Uhr. Wer einen Hortplatz für sein Kind im 1./2. Schuljahr hat, muss sein Kind für die Betreuung anmelden, weil der Unterricht um 11.35 beendet ist.

    Hortkinder können aber den Kindergarten – Frühdienst ab 7.00 Uhr bei Bedarf nutzen (bezahlen),  Schule bietet offenen Anfang von 7.35 – 7.50 Uhr.

    Auch wer keinen Hortplatz hat, kann den offenen Anfang nutzen. Jeweils die Lehrkraft für die 1. Unterrichtsstunde beaufsichtigt im Klassenraum.

 

* Öffnungszeiten Hort: 4 Stunden von 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr (vorher 8.00 Uhr – 

  16.00Uhr, Spätdienst bis 17.30 Uhr), Ferien sind nach wie vor abgedeckt- extra 

  bezahlen)

Probleme:  
Berufstätige benötigen in der Regel trotz verlässlicher Grundschule einen Hortplatz, weil sie längere Betreuungszeiten brauchen für ihr Kind, die in der Regel nur durch eine Hortbetreuung abzudecken sind. Hortrtplätze werden eher nicht eingespart.

 

Zum Zeitplan:
 

  • Doppelstundenblöcke unterbrochen durch 5 Minuten Pause

  • Große Pausen nach der 2. und 4. Stunde werden 5 Minuten vor Pausenende abgeklingelt – zum pünktlichen Eintreffen nach der Pause in den Räumen.

  • Zeitpläne an verlässlichen Grundschulen sind sehr unterschiedlich, weil sie von den individuellen Bedingungen vor Ort abhängen.

 

  • Wir haben die Betreuung nach den Unterricht gesetzt, da sonst die besten Lernzeiten verschenkt werden.

  • Modell: anstelle Verlängerung der 5. Stunde im Jahrgang 3 und 4 von 45 Minuten auf 54 Minuten an einem Wochentag einmal 6. Stunde.

 

  • Das Schulangebot laut Zeitplan ist Pflicht für alle mit Ausnahme der Betreuungsstunde im Jahrgang 1 und 2.

 

  • Darüber hinaus kann es „Verlängerungen“ geben durch Zusatzangebote, vorwiegend Jahrgang 3 und 4 – (stundenplantechnisch in Jahrgang 1 und 2 kaum möglich ?)

 

 

Betreuung

  • Pro Klasse 1 und 2 kann eine Betreuungsstunde eingerichtet werden. (6)

  • Die Anzahl der Gruppen hängt von den Anmeldungen ab.

    Von 138 Schüler/innen in den Jahrgängen 1 und 2 sind 67 angemeldet (48,5 %).

    1. Klassen 29       -         2. Klassen 38

  • Wir starten im 1. Halbjahr mit 4 Gruppen,  3x 17 Schülerinnen und Schüler, 1x16

  • Die Betreuung findet grundsätzlich in den Klassenräumen der 1. und 2. Klassen statt.
    Jede Gruppe bekommt einen Klassenraum zugewiesen aus dem 1./2. Jahrgang.
    (Klassen 3 und 4 durch Unterricht besetzt, altersgerechte Ausstattung in 1 und 2)

  • Kennzeichnung: blaue, rote, gelbe, grüne Gruppe – Klassenschild – Klassen 1a bis 1c, Klasse 2a

  • Die Fachräume können je nach freier Kapazität mit genutzt werden: Schwimmhalle, Sporthalle, Sportplatz, Musikraum, Spiegelsaal, Küche, Werkraum, Computerraum GS

  • Die Lage der Schule im Grünen bietet gute Möglichkeiten für Beschäftigungen im Freien.

  • Ebenso günstig: Bücherei

  • Gruppen jahrgangsübergreifend zusammengesetzt, muss nicht in jedem Halbjahr gleich sein, Erfahrungen sammeln. Durch Erfahrung das Konzept weiter entwickeln.

  • In den Betreuungsstunden wird pädagogische Arbeit geleistet in Abstimmung mit der Schule – also nicht nur „reine Beaufsichtigung“.

  • Es finden Elternabende mit den Betreuungskräften statt zum Kennenlernen und Vorstellen der pädagogischen Arbeit.

  • Ansprechpartnerin für alle Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Betreuung ist die Konrektorin Frau Müller.

  • Keine Hausaufgabenbetreuung!  Kein Unterricht!

  • Soweit möglich, Lieblingsbeschäftigungen bei der Zusammensetzung der Gruppen berücksichtigt, nicht jeder Wunsch kann erfüllt werden, aber Ausgleich später möglich…

  • Anmeldung und /oder Abmeldung jeweils neu zum Schulhalbjahr schriftlich

  • Bei Anmeldung zur Teilnahme verpflichtet – analog Schulpflicht. Deshalb müssen die Kinder bei Krankheit auch entschuldigt werden. Täglicher Austausch über An- und Abwesenheit der Kinder zwischen Lehrern und Betreuungskräften.

  • Das Schulgesetz gilt auch für die Betreuungskinder, z.B. gelten für auffällige Kinder auch die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, d.h. bei schwerwiegenden kann ein Kind gegen den Willen der Eltern von der Teilnahme ausgeschlossen werden. §61

  • Zwischen den Klassenlehrern und den Betreuungskräften findet ein pädagogischer Austausch, eine pädagogische Zusammenarbeit statt.

 Eine erkrankte Betreuungskraft wird vertreten. Es gibt auch hier keinen Ausfall.

 

Vertretungskonzept

 

In einer Verlässlichen Grundschule soll es keinen Unterrichtsausfall geben.

 

  • Für den kurzfristigen Ausfall, in der Regel bis zu drei Wochen, ist die 5%ige Vertretungsreserve gedacht.

  • Die Vertretungslehrkräfte arbeiten auf  Abruf, ihr Arbeitsstundenkontingent wird also im Laufe der Zeit abgearbeitet.
    Sie haben eine Frist von drei Tagen, um am 4. Tag ihren Dienst anzutreten.

  • In dieser Übergangszeit kann die Vertretung geregelt werden durch:
     Verteilung (wie bisher) meint Aufteilung der Klasse, besonders am Tag X, nach unserem festen Zuordnungsplan der einzelnen Kinder auf die Klassen.
     

neu: Die Verteilung kann nur von der 1. bis 4. Stunde stattfinden, weil die Jahrgänge 1 und 2 nach 11.35 Uhr weg sind – außer Betreuung. 

-         Bereitschaftsdienst für die 5. Stunde, bzw. 6. Std. (1x in der Woche)

-         Auflösung von Doppelbesetzung im Unterricht 

-         Vertretungsunterricht durch Mehrarbeit von Teilzeitkräften (eher nicht)

 

 

  • Vertretung durch Vertretungslehrkräfte

 

  • Beaufsichtigung durch „betreute Vertretung“ – Kombivertrag Betreuungskräfte

 

  • Mehrarbeit der Kollegen (nur begrenzt möglich)

  • Aufteilung einer Klasse auf Parallelklassen

  • für vorhersehbar längerfristigen Ausfall von Lehrkräften Einsatz von Springer- oder Feuerwehrlehrkräften

  • Abordnungen von anderen Schulen

   

Vertretung für den offenen Anfang:

a)     wo räumlich möglich, durch Lehrer der Nachbarklasse

b)     Schüler aufteilen – zusätzlich Helfer – Schüler Klassen 4

 

Vertretung von Betreuungskräften 

  • Aufteilung einer Betreuungsgruppe

  • übergangsweise notfalls Lehrer

  • kurzfristige Neueinstellung – stundenweise – Betreuungskraft

  • Vertretungslehrkraft der Schule erhält einen kurzfristigen zusätzlichen  Betreuungsvertrag

 

 Vertretung von Vertretungslehrkräften 

  • durch eine andere Vertretungslehrkraft

  • durch Mehrarbeit von Kollegen

  • durch Aufstockung der Stunden einer bereits an der Schule tätigen Vertretungskraft (befristeter Änderungsvertrag)

  • durch  kurzfristige Verträge mit neuen Vertretungskräften

 

 Probleme: 

  • Grippewelle, zu viele auf einmal krank

  • Unvorhersehbarer Ausfall/Wegfall, z.B. durch Kündigung

  Die Kollegen der Parallelklassen sprechen die Inhalte des Vertretungsunterrichts mit den Vertretungslehrkräften ab.

   

Förderunterricht

Jedes Kind hat einen Anspruch darauf, gefördert und gefordert zu werden.

Vorrangig geschieht Fördern und Fordern im gemeinsamen Klassenunterricht.

 

  • Zuschläge von Unterrichtsstunden gibt es für große Klassen (ab 23 Schülerinnen und Schüler)

  • für ausgesiedelte und ausländische Schüler/innen (anerkannter Zusatzbedarf von 5 Std. wöchentlich )

 

*  … für ein Förderkonzept (Antrag 1.2.2004)

 

  

Das Problem der VGS zusätzlichen Förderunterricht (Kleingruppenbildung) in den Zeitablauf einzubauen

 

Möglichkeiten:

 

  • Doppelbesetzung von Unterricht (2 Lehrer) – besonders für Jahrgang 1/2

  • Förderbänder – stundenplantechnisch möglich für 3. und 4. Klassen in der 6. Stunde
     

*    Klassen 2: eine Deutsch und/oder Mathestunde im Jahrgang im Band –
      verschiedene Förderangebote (eine Stunde Übendes  Lernen)

 

  • Die Schüler der 1. Klassen werden grundsätzlich im Klassenverband gefördert, da sie sich an ihre Lerngruppe und an die Schulsituation gewöhnen müssen und ihre  
    Lernausgangslage erst erfasst werden muss.

  

Je mehr Unterrichtsstunden wir über 100% zur Verfügung haben, desto mehr Fördermaßnahmen können angeboten werden.

 

Ein Anspruch besteht nicht, denn es soll im Unterricht des Klassenverbandes durch Differenzierungsmaßnahmen gefördert werden.

 

  • Förderung für alle Kinder in allen Lernbereichen möglich, kognitiv, motorisch
    (Sportförderunterricht), musisch, soziale Erziehung z.B. Nichtschwimmerkurse

 

 

Förderung in Kleingruppen

 

  • 5 Stunden wöchentlich anerkannter Zusatzbedarf für Aussiedler und Ausländer

  • Förderunterricht Frau Hoppe – Aussiedler (6 Stunden)

  • 3 Stunden spezielle Fördermaßnahmen durch eine Sonderschullehrerin – lernschwache Kinder

  • Nichtschwimmerkurse Herr Behr

  • Sportförderunterricht ?

 

 

 

Erweitertes pädagogisches Zusatzangebot

  • aus stundenplantechnischen Gründen  - im Jahrgang 3 und 4 möglich, in der 6. Stunde an vier Tagen in  der Woche -   

  • z.B. Computerkurse

  • Schulchor

  • Arbeitsgemeinschaften

  • Kooperation Schule Landessportbund – insgesamt 6 Stunden ?

 

?? Jahrgang 2: eine musische Stunde im Band als AG – Band einrichten:

 

a)     mit halber Klassenstärke (Doppelbesetzung – Lehrerstunden ?)

b)     auch bei voller Klassenstärke verschiedene Themenangebote

 

 

Wir hoffen, dass auch freiwillige Zusatzangebote im Bereich Fördern oder Arbeitsgemeinschaften von den Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden!!

 

 

   

 

 

 


 

 

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